Der Gesetzgeber kommt gelegentlich auf eigenwillige Ideen. Zum Beispiel beim Thema Winterreifen: Da schreibt er vor, dass ein Klebeticket an gut sichtbarer Stelle im Wagen zu platzieren ist. Der rot-weiße Warnhinweis soll Chauffeure jederzeit daran erinnern, dass er gerade mit Winterpneus unterwegs ist und daher auch bei trockener Fahrbahn nicht bis zum Anschlag beschleunigen darf. Der Warnhinweis ist grundsätzlich Pflicht, wenn die zugelassene Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen unter der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt.
Dabei meint es der Gesetzgeber natürlich nur gut. Der Mensch ist vergesslich, das wissen die Volksvertreter. Und wenn statt Schneematsch und Eisglätte Sonnenschein und gute Sicht den Tag bestimmen, könnte die winterliche Bereifung schnell in Vergessenheit geraten. Vor allem, wenn man einen PS-Riesen über die Autobahn treibt.
190, 210 oder 240 km/h
Die Tempolimits der Winterreifenwerden durch Buchstaben auf dem Gummi angegeben. Je nach Reifenmodell kann das Maximum bei 190, 210 oder 240 km/h liegen. Grundsätzlich ist Montage von Autoreifen mit niedriger Höchstgeschwindigkeit erlaubt. Entscheidend ist, dass die Reifendimension passt. Welche Reifengrößen für das jeweilige Fahrzeug zugelassen sind, steht in den Fahrzeugpapieren. In alten Scheinen unter den Ziffern 20 bis 30, manch mal unter Ziffer 33. In neuen Papieren unter den Punkten 15.1 und 15.2. Der Schein sollte daher unbedingt mitgenommen werden, wenn es ans Reifenkaufen geht.
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