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Unser Autor: Marcel Sommer

Der neue Punktekatalog  Ratgeber: Punktereform

Bei acht ist Schluss



Die Reform des s in Flensburg soll vor allem unbelehrbare Raser zum Umdenken zwingen. Am 1. Mai geht's los. Aber viele wissen noch nicht, was auf sie zukommt.

 
 Punktereform
   
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Jetzt wird es ernst. Ab dem 1. Mai tritt die Reform des Verkehrszentralregisters in Flensburg in Kraft. Pauschal formuliert bedeutet dies: Nicht erst bei 18, sondern schon bei acht Punkten ist der Führerschein weg. Doch ganz so einfach und zugleich hart ist die neue Reform dann doch wieder nicht. Denn parallel zur Herabsetzung der maximalen Punktzahl, wurden einige Verstöße in puncto Punktevergabe etwas abgemildert.

So gibt es für die Einfahrt in eine Umweltzone ohne Plakette keinen Punkt mehr. Gleichzeitig wurde für diesen Verstoß jedoch die Geldstrafe von 40 auf 70 Euro erhöht. Gleiches gilt für das Nicht-Erfüllen der Fahrtenbuchauflage. Das Überfahren einer bis eine Sekunde lang roten Ampel wird in Zukunft nicht mehr mit drei, sondern nur noch mit einem Punkt geahndet. Wer mit derlei Delikten bislang keine Probleme hatte, braucht sich demnach auch keine Sorgen um sein Punktekonto machen.

Anders sieht das bei unbelehrbaren Rasern aus, die innerorts gern mal zwischen 21 und 25 km/h zu schnell "mitschwimmen". Denn bei diesem Verstoß ist alles beim alten geblieben: 80 Euro Strafe und ein Punkt. Waren bis zum 1. Mai dieses Jahres noch acht Verstöße dieser Art notwendig, flattert nun schon nach dem vierten Mal eine Ermahnung ins Haus. Zwei weitere Verstöße später muss ein Termin für ein Pflichtseminar gefunden werden.

Die finanziell günstigste Art, den Führerschein zu verlieren ist das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt, wofür es 70 Euro Strafe und einen Punkt gibt - nach nur 560 Euro und acht Punkten wäre der Lappen dann weg.

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Sind zu viele Punkte auf dem Konto, soll auch nach neuem Recht ein Punkteabbau per Seminar möglich sein.
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Generell lässt sich sagen, dass mit einem Punkt verkehrsbeeinträchtigende und mit zwei Punkten besonders verkehrsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten geahndet werden. Drei Punkte gibt es bei Straftaten, die zum Entzug der Fahrerlaubnis oder zu einer Sperre führen. Etwas milder ist hingegen die finanzielle Grenze ausgefallen, ab der überhaupt etwas im Verkehrszentralregister eingetragen wird. Sie ist von 40 auf 60 Euro angehoben worden.

Besonders freuen können sich Autofahrer, die bis zum 1. Mai zum Beispiel für das unberechtigte Befahren der Umweltzone belangt und mit einem Punkt bestraft wurden. Eingetragene Punkte, die wegen einer nach neuem Recht nicht mehr eintragungsfähigen Tat erfasst sind, werden zum 1. Mai automatisch gelöscht. Dies gilt für alle in Flensburg nach neuem Recht erfassten Taten. Wer also bei seiner letzten Begegnung mit der Polizei dem Ordnungshüter mitgeteilt hat, wo dieser sich die nicht vorhandene Umweltplakette hinstecken kann, wird insgesamt fünf Punkte - vier für die Beleidigung und einen wegen der fehlenden Plakette - weniger auf seinem Konto auffinden.

Sind dennoch zu viele Punkte auf dem eigenen Konto, soll auch nach neuem Recht ein Punkteabbau in Form eines 400 Euro teuren Seminars möglich sein. Möchte sich der zur Vernunft gekommene Punktesammler dieses Geld sparen, muss er sich für Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Punkt bestraft worden sind zweieinhalb Jahre, und für die, die mit zwei Punkten bestraft wurden fünf Jahre lang zusammenreißen. Zwei-Punkte-Straftaten sind ebenfalls nach fünf, Drei-Punkte-Straftaten nach zehn Jahren verjährt.

Wie viele Punkte sich in den vergangenen Monaten und Jahren auf dem eigenen Konto in Flensburg angehäuft haben, kann jeder Autofahrer mit einer schriftlichen aber unentgeltlichen Auskunftsanfrage herausbekommen. Wer seinen Punktestand schon kennt, der kann sich den Schrieb nach Schleswig-Holstein auch sparen und einfach selbst nachschauen, wie viele Punkte er ab dem 1. Mai auf dem Konto haben wird.

Dabei ist eines zu beachten: Die Umrechnung der alten in neue Punkte wird nach dem Abzug der Punkte durchgeführt, die es nach neuem Recht nicht mehr gibt: 1-3 Punkte (alt) = 1 Punkte (neu), 4-5 Punkte (alt) = 2 Punkte (neu), 6-7 Punkte (alt) = 3 Punkte (neu), 8-10 Punkte (alt) = 4 Punkte (neu), 11-13 Punkte (alt) = 5 Punkte (neu), 14-15 Punkte (alt) = 6 Punkte (neu), 16-17 Punkte (alt) = 7 Punkte (neu), Ab 18 Punkte (alt) = 8 Punkte (neu).

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